Rechtsprechung
BFH, 01.04.2004 - VII B 9/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Klage gegen den Widerruf einer Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfall - Zulassung einer Beschwerde im Revisionsverfahren bei Bedeutung für die Rechtssicherheit - Gefahr für das Vermögen von Mandanten bei einem durch Vermögensverfall in Verruf geratenen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Widerruf der Bestellung als Stb. wegen Vermögensverfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 19.11.2003 - 4 K 3892/02
- BFH, 01.04.2004 - VII B 9/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.06.1995 - II B 5/95
Rüge des Verstoßes gegen die gesetzlichen Mindestanforderungen in der …
Auszug aus BFH, 01.04.2004 - VII B 9/04
Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N.;… vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148;… Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 178/02, BFH/NV 2003, 214). - BFH, 14.03.2000 - V B 23/00
Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer
Auszug aus BFH, 01.04.2004 - VII B 9/04
Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N.; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148;… Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 178/02, BFH/NV 2003, 214). - BFH, 29.04.2002 - IV B 29/01
Gewerbliche Tätigkeit einer Laborarztpraxis
Auszug aus BFH, 01.04.2004 - VII B 9/04
Dabei muss es sich um eine Frage handeln, die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29. April 2002 IV B 29/01, BFHE 198, 316, BStBl II 2002, 581, m.w.N.). - BFH, 22.10.2002 - VII B 178/02
Grundsätzliche Bedeutung; Tarifierung
Auszug aus BFH, 01.04.2004 - VII B 9/04
Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (…ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Juni 1995 II B 5/95, BFH/NV 1996, 141, m.w.N.;… vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148; Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 VII B 178/02, BFH/NV 2003, 214).
- BFH, 17.07.2006 - VII B 291/05
Steuer-Erklärung: Wiedereinsetzung wegen eines "Computer-Absturzes"?
Die hiergegen erhobene Klage wurde abgewiesen; die Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom beschließenden Senat als unzulässig verworfen (Senatsbeschluss vom 1. April 2004 VII B 9/04).